Allgemeine Geschäfsbedingungen
1) Die AGB sind Bestandteil des Vertrages.
2) Der Unterricht fndet nach gegenseitiger Vereinbarung, möglichst wöchentlich
statt.
3) Es gelten die durch das Kultusministerium(Saarland) veröfentlichten
Schulferien und Feiertage. An gesetzlichen Feiertagen und öfentlichen
Schulferien(Saarland) fndet kein Unterricht statt.
4) Versäumt der Schüler den Unterricht, hat er keinen Anspruch auf einen
Nachholtermin. Es befreit ihn nicht von der Unterrichtsgebühr. Nach Absprache
mit dem Lehrer kann ein Termin eventuell nachgeholt werden.
5) Die durch Verschulden der Lehrkraf ausfallenden Unterrichtsstunden werden
nach Vereinbarung nachgeholt.
6) Eine Erkrankung des Schülers über drei aufeinander folgende
Unterrichtsstunden hinaus kann ab der vierten Unterrichtsstunde bis zur
Rückkehr in den Unterricht zur Aussetzung der Gebühren führen, wenn für die
Erkrankung ein Nachweis (in Form eines ärztlichen Attest) erbracht wird. Bei
schweren und ansteckenden Krankheiten des Schülers ist die Lehrkraf sofort zu
benachrichtigen. Informationen zum Unterrichtsausfall werden schnellstmöglich,
(per SMS-Mitteilung)zu einer vertraglich bekannten Handy-Nummer versandt.
7) Die Abmeldung kann sowohl vom Schüler bzw. seinem gesetzliche
Vorgesetzten, als auch von der Lehrkraf/Musikakademie
Saarbrücken zum Ende eines Trimesters (30.Apr.,31.Aug.,31.Dez.) mit einer 4-
Wochen-Frist durchgeführt werden. Das Recht zur außerordentlichen Abmeldung
bleibt unberührt.
8) Die Kündigung des Unterrichtsverhältnisses sowie jede sonstige Änderung
bedarf der Schrifform.
9) Hafung: Kommt ein Angebot nicht zustande, wird die bereits gezahlte Gebühr
voll erstattet.
10)Für die Aktualität der im Anmeldungsformular angegebenen Telefonnummern,
Kontodaten und Anschrifen ist der Schüler bzw. Erziehungsberechtigte zuständig.
Entsprechende Änderungen sind der Musikakademie Saarbrücken umgehend
mitzuteilen.
11)Änderungen der AGB oder/und der Gebührenordnung erhalten erst 4 Wochen nach
ihrer Veröfentlichung ihre vertragsbindende Wirksamkeit.